Erbrecht
Den Nachlass richtig regeln
Auf dem Gebiet des Erbrechts wirkt der Notar vor allem in folgenden Bereichen mit:
- Errichtung von Testamenten
- gemeinsame Testamente von Ehegatten („Berliner Testament“)
- Gestaltung und Beurkundung von Erbverträgen
- Erbverzicht und Pflichtteilsverzicht
- Erbteilskauf und Erbauseinandersetzung
- Erbscheinsanträge
- Regelungen zur vorweggenommenen Erbfolge