Erbrecht

Den Nachlass richtig regeln

Auf dem Gebiet des Erbrechts wirkt der Notar vor allem in folgenden Bereichen mit:

  • Errichtung von Testamenten
  • gemeinsame Testamente von Ehegatten („Berliner Testament“)
  • Gestaltung und Beurkundung von Erbverträgen
  • Erbverzicht und Pflichtteilsverzicht
  • Erbteilskauf und Erbauseinandersetzung
  • Erbscheinsanträge
  • Regelungen zur vorweggenommenen Erbfolge