Baurecht
Beratung und Vertretung rund um Ihr Bauvorhaben
Das Bau- und Werkvertragsrecht umfasst insbesondere folgende Bereiche:
- Auftragserteilung an den Unternehmer oder Generalunternehmer
- Vergütung des Unternehmers
- Vereinbarung von Abschlagszahlungen
- Inhalt von Baubeschreibungen
- Abnahme des Bauwerks
- Rechte und Ansprüche bei Baumängeln
- Kündigungsrecht und Rücktritt des Bestellers