Baurecht

Beratung und Vertretung rund um Ihr Bauvorhaben

Das Bau- und Werkvertragsrecht umfasst insbesondere folgende Bereiche:

  • Auftragserteilung an den Unternehmer oder Generalunternehmer
  • Vergütung des Unternehmers
  • Vereinbarung von Abschlagszahlungen
  • Inhalt von Baubeschreibungen
  • Abnahme des Bauwerks
  • Rechte und Ansprüche bei Baumängeln
  • Kündigungsrecht und Rücktritt des Bestellers