Grundstücksrecht

Erwerb, Veräusserung, Verwaltung u.v.m.

Auf dem Gebiet des Grundstücks- und Immobilienrechts wirkt der Notar insbesondere in folgenden Bereichen mit:

  • Kauf von bebauten und unbebauten Grundstücken
  • Bestellung und Übertragung von Erbbaurechten
  • Begründung und Übertragung von Wohnungseigentum
  • Übertragungen im Wege vorweggenommener Erbfolge
  • Hofübergaben und Altenteilsregelungen
  • Bestellung von Grundschulden und Hypotheken
  • Einräumung von Wegerechten und anderen Grunddienstbarkeiten
  • Bestellung von persönlichen Dienstbarkeiten, z. B. Wohnungsrecht und Nießbrauch