Grundstücksrecht
Erwerb, Veräusserung, Verwaltung u.v.m.
Auf dem Gebiet des Grundstücks- und Immobilienrechts wirkt der Notar insbesondere in folgenden Bereichen mit:
- Kauf von bebauten und unbebauten Grundstücken
- Bestellung und Übertragung von Erbbaurechten
- Begründung und Übertragung von Wohnungseigentum
- Übertragungen im Wege vorweggenommener Erbfolge
- Hofübergaben und Altenteilsregelungen
- Bestellung von Grundschulden und Hypotheken
- Einräumung von Wegerechten und anderen Grunddienstbarkeiten
- Bestellung von persönlichen Dienstbarkeiten, z. B. Wohnungsrecht und Nießbrauch