Miet- und Pachtrecht

Dem Recht Geltung verschaffen

Das Gebiet des Miet- und Pachtrechts umfasst insbesondere folgende Bereiche:

  • Gestaltung von Miet- und Pachtverträgen
  • Kündigung von Mietverträgen (z. B. bei Eigenbedarf und Mietrückständen)
  • Vereinbarung von Mietkautionen
  • Recht zur Mietminderung bei Mängeln
  • Abrechnung von Betriebskosten