Miet- und Pachtrecht
Dem Recht Geltung verschaffen
Das Gebiet des Miet- und Pachtrechts umfasst insbesondere folgende Bereiche:
- Gestaltung von Miet- und Pachtverträgen
- Kündigung von Mietverträgen (z. B. bei Eigenbedarf und Mietrückständen)
- Vereinbarung von Mietkautionen
- Recht zur Mietminderung bei Mängeln
- Abrechnung von Betriebskosten