Handels- und Gesellschaftsrecht

gute Beratung kann sich auszahlen

Auf dem Gebiet des Handels- und Gesellschaftsrechts ist der Notar vor allem in folgenden Bereichen tätig:

  • Gründung einer GmbH oder haftungsbeschränkten UG
  • Änderungen der GmbH-Satzung
  • Verkauf und Übertragung von Gesellschaftsanteilen
  • Umwandlungen nach dem Umwandlungsgesetz (UmwG)
  • Abschluss von Unternehmensverträgen
  • Anmeldungen zum Handelsregister, z. B. bei Wechsel des Geschäftsführers