Handels- und Gesellschaftsrecht
gute Beratung kann sich auszahlen
Auf dem Gebiet des Handels- und Gesellschaftsrechts ist der Notar vor allem in folgenden Bereichen tätig:
- Gründung einer GmbH oder haftungsbeschränkten UG
- Änderungen der GmbH-Satzung
- Verkauf und Übertragung von Gesellschaftsanteilen
- Umwandlungen nach dem Umwandlungsgesetz (UmwG)
- Abschluss von Unternehmensverträgen
- Anmeldungen zum Handelsregister, z. B. bei Wechsel des Geschäftsführers